Landtag hatte Volksinitiative für unzulässig erklärt
Potsdam. Für die Volksinitiative „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern!“ hat Prof. Dr. Arne Pautsch als beauftragter Prozessvertreter das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg angerufen. Er hat beantragt, die Volksinitiative für zulässig zu erklären.
Am 13. Januar 2020 haben die Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative 73.052 Unterschriften an den Landtag übergeben, weit mehr als das Dreifache der erforderlichen 20.000 Unterschriften. Die Landtagspräsidentin hatte Anfang März in einem formlosen Schreiben mitgeteilt, dass der Hauptausschuss des Landtages die Volksinitiative für unzulässig erklärt habe.
„Das Schreiben der Landtagspräsidentin enthält keine Erwägungen oder Gründe, warum der Hauptausschuss die Volksinitiative für unzulässig erklärt hat. Erst wenn diese Gründe bekannt gegeben werden, ist eine effektive Rechtsverfolgung möglich. Ich habe deshalb zunächst beim Landesverfassungsgericht beantragt, dass mir insoweit sämtliche Vorgänge des Hauptausschusses zugänglich gemacht werden“, erklärt Prof. Arne Pautsch. Er ist Professor des öffentlichen Rechts und Direktor des Instituts für Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie an der Hochschule für Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg.
„Wir haben die Verpflichtung gegenüber den vielen Bürgerinnen und Bürgern, die sich für mehr Artenschutz und gegen Pestizideinsatz und Artensterben eingesetzt haben, die Zulässigkeit der Volksinitiative zu erreichen. Es geht aber auch um den Wert der Volksabstimmung nach unserer Landesverfassung. Bei der Erarbeitung der Verfassung 1991 hatte die Ausgestaltung der direkten Demokratie eine besondere Bedeutung. Wir Vertreter der Volksinitiative sind überzeugt, dass unsere Initiative zulässig ist und wollen zugleich den Stellenwert der direkten Demokratie durch die Anrufung des Landesverfassungsgerichtes verteidigen“, so Friedhelm Schmitz-Jersch, einer der Vertreter der Volksinitiative und Vorsitzender des NABU Brandenburg.