Obwohl das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, erschien im Februar 2023 eine DPA-Meldung, welche suggerierte, dass nun zeitnah mit der Umsetzung der Baumaßnahme inklusive der Fällung der Allee begonnen wird ! Diese Falschinformation haben wir zum Anlass genommen, um die breite Öffentlichkeit über das Vorhaben und die Planungs-/Verfahrensfehler zu informieren.
In unserer Chronik, siehe PDF unten, sind die wesentlichen Fakten zum Projekt bzw. Verfahren aufgeführt.
Bei unserer Demo am 11.11. waren wir 230 Teilnehmende - Vielen Dank für Eure Unterstützung! Unter anderem berichteten die MAZ und der rbb tagesaktuell.
Bereits seit 2016 plant der Landesbetrieb Straßenwesen eine „grundhafte Sanierung“ der Seestraße zwischen der Alten Poststraße/Goethestraße und Eichwalde.
Eine Genehmigung im Rahmen des erforderlichen „Planfeststellungsverfahrens“ ist noch NICHT erteilt, jedoch absehbar.
Die öffentlichen Beteiligungsverfahren sind bereits abgeschlossen. Eine Planänderung durch die eingegangenen knapp 100 kritischen Stellungnahmen erfolgte bisher nicht.
Bis heute gibt es keine ausreichende Alternativenprüfung des Vorhabensträgers (Landesbetrieb für Straßenwesen), die den Gesetzen zum Alleenschutz Rechnung tragen.
Diese sieht der Gesetzgeber aber explizit vor:
- insbesondere in Hinblick auf die technische Ausführung
- und auf die Erforderlichkeit einer „grundhaften“ Sanierung für das Erreichen der Zielstellung (mehr Sicherheit, geringere Geräuschemissionen)
Die Alternativenprüfung erfordert zwingend die Untersuchung einer Ausführungsvariante, welche auf den Erhalt der Alleebäume gerichtet ist. Eine solche Prüfung hat der Antragsteller - Landesbetrieb Straßenwesen - schlicht und ergreifend nicht unternommen.
Die Gemeinde Zeuthen hatte im Jahr 2018 beschlossen, dass die alte Linden-Allee erhalten bleiben soll. Fällungen sollten nur als ultima ratio vorgenommen werden. Leider hat sich die Gemeinde seitdem eher passiv verhalten und den Worten sind keine Taten gefolgt.
Der Landesbetrieb Straßenwesen verfolgt weiterhin, mit zuletzt mehrheitsfähigem Beschluss zur Fällung für die Straßenerneuerung seitens der Gemeinde, seine Pläne zur Fällung der Allee.
Die Neuplanung sieht eine symmetrische Ausgestaltung der Straße wie bisher vor. Die aktuelle Fahrbahnbreite beträgt 7,20 m. Die neue Fahrbahnbreite soll 6,50 m betragen. Alle gesetzlich geschützten Alt-Bäume sollen weichen. Die Aufteilung von Fahrbahn, Grünstreifen und Gehweg würde damit nahezu identisch ausfallen. Die neuen Bäume würden an nahezu denselben Stellen der alten Bäume gepflanzt. Ein Fahrradweg ist nicht vorgesehen!
Der Wegfall von ca. 70 cm Fahrbahnbreite soll dem Abstand der Bäume zur Straße zugutekommen, bietet aber für eine gute Entwicklung der Jungbäume noch immer zu wenig Raum.
Nicht nur die Fahrgeschwindigkeit würde sich wieder von 30 auf 50 km/h erhöhen. Auch der Durchgangsverkehr würde höchstwahrscheinlich ansteigen und damit erneut die Lärmbelästigung für AnwohnerInnen und möglicherweise Gefahren für Kinder und RadfahrerInnen.
Wir - das sind der NABU Landesverband Brandenburg e.V., der NABU Regionalverband Dahmeland e.V. sowie die örtlich aktive Bürgerinitiative "pro Allee".
Alleen haben identitätsstiftenden Wert für viele Zeuthener BürgerInnen - das ergaben nicht zuletzt Umfragen und Werkstattverfahren im Rahmen des Zeuthener Leitbild-Prozesses.
1. Wir brauchen Dich und Euch als Fürsprecher – für die behutsame Sanierung der Seestraße und Bürgersteige mit fachgerechter Alternativenprüfung unter Erhaltung aller gesunden Alleebäume als unser natürliches und kulturelles Erbe!
2. Bitte informiert Familien, Freunde und Bekannte und unterstützt uns somit als Multiplikatoren!
3. Darüber hinaus haben wir eine Online-Petition ins Leben gerufen. Unterschreiben könnt ihr hier:
https://www.openpetition.de/petition/online/seestrasse-zeuthen-unsere-allee-passe-ne
Unterschriftenlisten liegen auch im Bioladen "Löwenzahn" Zeuthen aus.
Jeder Zeuthener und Nichtzeuthener kann unterschreiben.
Die gesammelten Unterschriften werden von uns pressewirksam an den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, die Genehmigungsbehörde (das Landesamt für Bauen und Verkehr), das Umweltamt Lübben und die Gemeindevertretung Zeuthen übergeben (haben jedoch nur symbolischen Charakter).
4. Wir organisieren die Öffentlichkeitsarbeit, Demo usw. rein ehrenamtlich. Die Anwaltskosten werden bisweilen ausschließlich durch Spenden finanziert. Ihr wollt uns unterstützen?
Spendet gerne zweckgebunden für die Erhaltung der Allee in der Seestraße (Ortsdurchfahrt, kurz OD Zeuthen - L401) auf folgendes Konto:
NABU Brandenburg e.V.
Konto: DE57 1009 0000 1797 7420 11
Verwendungszweck: "OD Zeuthen"
Spenden sind steuerlich absetzbar!
Falls eine Spendenquittung benötigt wird, meldet Euch bitte bei: Manuela Brecht (E-Mail: brecht@nabu-brandenburg.de)
Grundsätzlich gilt in Brandenburg, dass Alleen gemäß §17 Abs. 1 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes
(BbgNatSchAG) gesetzlich
geschützt sind.
Sie „dürfen nicht beseitigt, zerstört, beschädigt oder sonst erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt werden“.
Zitate aus den Planunterlagen:
„…Die Vitalität der betroffenen Bäume wurde überwiegend relativ hoch eingestuft. Die meisten
betroffenen Bäume sind Bestandteil der mit sehr hoch bewerteten Allee (BRAG, BRAL). Alleen sind
nach § 17 BbgNatSchAG geschützt. …“
„…Ein prägendes Element der Ortsdurchfahrt ist
die straßenbegleitende Allee.“
Im Verfahren sind alle Möglichkeiten zur Erhaltung der Alleebäume und alle Alternativlösungen zu
prüfen und auszuschöpfen.
Wie der Konikt gelöst werden soll und wie Alternativen der Planung aussehen können (die im Verfahren zwingend geprüft werden müssen!), wird in den Unterlagen schlichtweg nicht dargestellt.
Wirtschaftliche Interessen, technische oder „funktionale“ Aspekte dürfen grundsätzlich nicht zu Lasten des geschützten Alleenbestandes gehen.“
(Quelle: Leitfaden Alleenschutz. S. 2)
Bürgerinitiative "pro Allee"
Kontakt per Mail:
seestrasse@nabu-dahmeland.de
In Kooperation mit dem NABU Landesverband Brandenburg e.V. sowie NABU Dahmeland e.V.